FAQ / AGB – ClickyLock



FAQ / AGB

ClickyLock – FAQ / AGB

Stand: 22.03.2026

Diese Seite kombiniert FAQ, User Flow und Nutzungsbedingungen fuer die Plattform ClickyLock.

Inhalt

  1. Absoluter User Flow
  2. FAQ
  3. AGB / Nutzungsbedingungen

1) User Flow, scan-pay-open

Schritt 1: Mieten starten

Nutzer sieht verfuegbare Objekte auf Karte/Liste.

Schritt 2: Objekt buchen

Nutzer waehlt Objekt, bspw durch scan des QR-Codes am Objekt, wählt den Zeitraum und Bedingungen und schliesst die Buchung ab.

Schritt 3: Dokumenten-Flow

Wenn der Vermieter Dokumente, wie Mietvertrag verlangt (notification, acceptance, signature), muessen diese vor dem Oeffnen erledigt werden.

Schritt 4: Oeffnen und Nutzung

Nach gueltiger Buchung und erfuellten Bedingungen kann das Schloss durch den Nutzer geoeffnet werden.

Schritt 5: Rueckgabe inkl. Zonen-Flow

  • Fix: Rueckgabe am festen Standort.
  • Variabel: Rueckgabe in erlaubten Geofencing-Zonen.
  • Semi-variabel: Rueckgabe in Zonen, Hauptstandort bleibt unveraendert.

Schritt 6: Selbst vermieten (LET-Flow)

Nutzer legt eigenes Objekt an, weist Schloss zu, setzt Kategorien, Preis, Geofencing, Dokumente und Bilder.

Schritt 7: Organisation oder freie Vermietung

  • Freie Vermietung: Objekt direkt sichtbar.
  • Organisation mit Zugangscode: Erst Organisationsmarker sichtbar, Objekte nach Code-Freischaltung.

2) FAQ

Ist ClickyLock selbst Vermieter?

Nein. ClickyLock ist technische Plattform. Mietvertraege entstehen grundsaetzlich zwischen Vermieter und Mieter.

Warum werden Dokumente abgefragt?

Vermieter koennen produktbezogene Hinweise oder Zustimmung/Signatur vor Nutzung verlangen.

Warum sehe ich manchmal nur eine Organisation statt einzelner Objekte?

Bei zugangsbeschraenkten Organisationen werden Objekte erst nach korrekter Code-Eingabe eingeblendet.

Was bedeutet Geofencing bei Rueckgabe?

Rueckgabe ist nur innerhalb erlaubter Zonen moeglich. Die genaue Verarbeitung haengt vom Produktmodus ab.

Wann brauche ich die App?

Wenn ein Schloss nur mit Bluetooth funktioniert, also off-grid fähig ist, dann wird die App benötigt um zu öffnen. Für on-grid Schlösser, also bspw an Stationen nahe an Infrastruktur also bspw in Hotels oder beim Laden eines Vermieters wird mittels Wifi geöffnet und das geht auch ohne APP. Die App ist aber sehr praktisch und verbessert deine User Experience als Mieter und Vermieter

Wie kann ich Vermieter werden?

Melde dich bei Clickylock als Vermieter an. Besorge Dir ein von ClickyLock unterstütztes BLE Schloss und sofern Du eine Wifi Station möchtest (und an der geplanten Station Wifi Zugang hast) ein unterstütztes Wifi-BLE Gateway deines gewählten Schlossherstellers idealerweise über ClickyLock

3) AGB / Nutzungsbedingungen

3.1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von ClickyLock (App und Website) durch Mieter und Vermieter.

3.2 Plattformrolle

ClickyLock stellt die technische Plattform bereit und ist nicht automatisch Vertragspartner einzelner Mietvertraege.

3.3 Nutzerpflichten

Nutzer muessen korrekte Angaben machen, Zugangsdaten schuetzen und die Plattform rechtmaessig nutzen.

3.4 Buchung und Nutzung

Die Verfuegbarkeit einzelner Funktionen kann technisch bedingt variieren.

3.5 Dokumentenpflichten

Soweit Dokumente als verpflichtend markiert sind, ist deren Erledigung Voraussetzung fuer bestimmte Nutzungsaktionen (z. B. Oeffnen).

3.6 Geofencing und Rueckgabe

Bei aktivem Geofencing gelten die vom Vermieter hinterlegten Rueckgabezonen.

3.7 Haftung

ClickyLock stellt lediglich die technische Plattform zur Vermittlung und Abwicklung von Buchungen bereit und ist nicht Vermieter der angebotenen Mietgegenstände.

Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgemäß und unter Beachtung der geltenden Vorschriften, seiner erhaltenen Nutzungshinweise sowie seiner vertraglichen Zusagen und Verpflichtungen zu nutzen.

ClickyLock haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung von ClickyLock ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

3.8 Haftung fuer Produkte Dritter

Fuer Zustand, Sicherheit und Eignung vermieteter Produkte ist der jeweilige Vermieter verantwortlich.

3.9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberuehrt.